Unser Honorar für die Notariatstätigkeit richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren des Kantons Basel-Landschaft und für die Anwaltstätigkeit nach der Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte des Kantonsgerichts Basel-Landschaft.


Notariatstätigkeit:

Das Honorar richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (GS 217.13) und beträgt maximal CHF 260.-- pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.


Anwaltstätigkeit:

Rechtsberatung ohne bestimmten Streitwert: Das Honorar beträgt in der Regel zwischen CHF 250.-- und CHF 300.-- pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen gemäss der Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (GS 178.112).

Prozessuale Streitigkeiten mit einem bestimmten Streitwert: Das Honorar richtet nach dem Streitwert und berechnet sich anhand der Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (GS 178.112). In bestimmten Fällen können spezielle Honorarvereinbarungen getroffen werden, die die besonderen Interessen der Klientschaft berücksichtigen.


Zahl- und Treuhandstelle:

Das Honorar beträgt 1 Promille des Kaufpreises, mindestens aber CHF 1'500.-- zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen bei Kaufverträgen, die in unserem Notariat beurkundet werden.


Wir informieren unsere Mandanten über die zu erwartenden Kosten und erstellen auf Verlangen detaillierte Zwischenabrechnungen über den Stand der Aufwendungen.


Notariatsgebühren
http://bl.clex/frontend/versions/58

Advokaturgebühren
http://bl.clex.ch/frontend/versions/173