Wir übernehmen das Mandat als Zahl- und Treuhandstelle bei Liegenschaftsgeschäften sowohl im Kanton Basel-Landschaft, als auch ausserkantonal. Aufgabe ist die Ablösung der Hypotheken und die Sicherstellung der anfallenden Zahlungen bei Grundstücksverkäufen.
Nach Abschluss des Kaufvertrags und der Bezahlung des Kaufpreises löst die Zahl- und Treuhandstelle die bestehenden Hypotheken ab und stellt die Bezahlung der anfallenden Gebühren und Steuern sicher. Dadurch kann die Eintragung von gesetzlichen Pfandrechten auf dem Kaufgrundstück vermieden werden.
Sobald die Kaufpreissumme auf unserem Treuhandkonto (Zahlstelle) gutgeschrieben ist, lösen wir als Treuhandstelle die geschuldeten Zahlungen aus und nehmen entsprechende Rückstellungen vor. Diese Zahlungen und Rückstellungen umfassen in der Regel:
- die Ablösung der bestehenden Hypothek(en)
- die Handänderungs- und Grundstücksgewinnsteuer
- die Gebührenrechnung des Notariats
- die Kosten der Zahl- und Treuhandstelle
- die Weiterleitung des Kaufpreises abzüglich der anfallenden Kosten an die Verkäuferschaft
Liegen zum Zeitpunkt des Antrittsdatums nur Kostenschätzungen vor, wird eine entsprechende Rückstellung aus dem Kauferlös gemacht. Die Kaufpreissumme ist im Umfang der Rückstellungen der Verfügungsmacht der Verkäuferschaft entzogen bis sämtliche Schulden bezahlt sind. Sind verkäuferseits alle Zahlungen beglichen, legen wir eine Schlussabrechnung vor und überweisen den Restsaldo an die Verkäuferschaft.
–
Für den Bereich Zahl- und Treuhandstelle ist zuständig: Dr. Claude Jeanneret / Gisa Mann
–